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30.01.2023 Verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen enden Anfang Februar

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die seit 1. Oktober 2022 geltende Verordnung zu Corona-Schutzmaßnahmen sollte auf der Arbeit ursprünglich bis voraussichtlich 7. April 2023 gelten. Diese werden nun per Ministerverordnung zum 2. Februar aufgehoben. Entsprechend enden die verpflichtenden Corona-Schutzmaßnahmen am 2. Februar 2023. Bis dahin gelten weiterhin die bewährten Abstands- und Hygieneregeln der AHA+L-Formel.

Ab dem 01. Februar 2023 entfällt die Isolationspflicht für Corona-positiv-Getestete in Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Das heißt, soweit nicht zugleich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, kann in Präsenz gearbeitet werden.

Für Corona-positiv-Getestete gilt dann folgendes:

Bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit bleiben Sie zuhause.

Sind Sie nicht gleichzeitig arbeitsunfähig und können Sie Ihre Arbeit nur an Ihrem Einsatzort verrichten, kommen Sie zur Arbeit und versuchen bitte, Ansteckungen durch die bekannten Maßnahmen zu verhindern (AHA+L). Melden Sie sich bitte nur zur Arbeit, wenn Sie symptomlos sind.

Bei Symptomen möchten wir Sie bitten, sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bemühen.

Wenn Sie sich auch nach dem 2. Februar 2023 gegen Corona testen möchten, stehen an den bekannten Stellen im GHB-Haus weiterhin Selbsttests zur Verfügung, solange der Vorrat reicht.

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den zurückliegenden drei Jahren durch die konsequente Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen dazu beigetragen haben, sich selbst und ihre Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

Bleiben Sie gesund!

 

Die Geschäftsführung

 

29.09.2022 Maskenpflicht ab Oktober

Ab dem 01.10.2022 gilt bei allen Eurogateterminals eine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Diese Verpflichtung gilt überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist.

Die medizinischen Masken können im GHB-Haus bei Herrn Ehlert und Herrn Schallenberg von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr abgeholt werden.

 

20.06.2022 Wegfall der Pflicht zur Prüfung und zum Nachweis der 3G-Regelung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit Wegfall der Pflicht zur Prüfung und zum Nachweis der 3G-Regelung nach der letzten Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes haben wir alle Daten zum Impfstatus der Mitarbeiter gelöscht. Sie brauchen uns Ihren Impfstatus ab sofort nicht mehr mitteilen.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Ihre GHBG-Geschäftsleitung

 

25.05.2022 Die verpflichtenden CORONA-Schutzmaßnahmen werden überwiegend aufgehoben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert. Somit können wir nun auch im GHB-Haus einen wesentlichen Teil der CORONA-Maßnahmen aufheben.

Ab dem 26.05.2022 gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Maskenpflicht und die verpflichtenden Abstandsregelungen entfallen
  • Kapazitätsbegrenzungen in den Büros und Besprechungsräumen werden nur dort fortgeführt, wo es gewollt und möglich ist – die Türen werden wieder geöffnet
  • Die Kantine wird kurzfristig wieder zum „vor Ort“ essen geöffnet
  • Besucher müssen keine Test- oder Impfnachweise mehr vorlegen

Die AHA+L Regeln können natürlich freiwillig eingehalten werden.

Da uns der Schutz unserer Mitarbeiter sehr wichtig ist, werden wir die pandemische Situation im Blick behalten und falls erforderlich, erneut Schutzmaßnahmen aktivieren.

Wir stellen weiterhin für alle Beschäftigten Masken und je einen CORONA-Schnelltest pro Woche zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Regelungen an Ihren Einsatzorten.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

GHBG-Geschäftsleitung

 

03.05.2022 Maskenpflicht im GHB-Haus bleibt bestehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im GHB-Gebäude gelten weiterhin die Maskenpflicht sowie die Einhaltung der Abstandsregeln bis auf weiteres.

Mit der Bitte um Beachtung.

GHBG-Geschäftsleitung

 

28.03.2022 3G Regelung mit sofortiger Wirkung im GHB-Haus aufgehoben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für das GHB-Gebäude wird mit sofortiger Wirkung die 3G-Regelung aufgehoben. Das heißt, es entfällt die 3G-Zugangskontrolle und damit die Testnachweispflicht!
Damit passen wir uns an die Regelungen der Container Terminals an.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht im Gebäude sowie das Einhalten der Abstandsregeln.

Ihre Angaben zum Impfstatus werden wir in diesem Zusammenhang löschen.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

GHBG-Geschäftsleitung


25.03.2022 3G Regelung mit sofortiger Wirkung auf allen 4 Container Terminals aufgehoben

Die 3G-Regelung wird mit sofortiger Wirkung an allen 4 Container Terminals (HHLA Container-Terminal Burchardkai, Tollerort, Altenwerder und EUROGATE) aufgehoben. Das heißt, es entfällt die 3G-Zugangskontrolle und damit die Testnachweispflicht!
 


Anpassung 3G-Regelung – Genesenenstatus gilt nur noch 90 Tage

Mit Wirkung zum 15.01.2021 wurde die Dauer des Genesenenstatus von 180 Tagen (6 Monaten) auf 90 Tage (3 Monate) reduziert.

Da die Corona-Inzidenzen in Hamburg neue Höchststände erreicht haben, werden die Hafeneinzelbetriebe einige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Aufrechterhaltung der Betriebsstabilität an die geltende Rechtslage anpassen.

Daher kann es zur Sperrung von Zutrittskarten/Mitarbeiterausweisen kommen.

Damit Sie Ihre Arbeit auch weiterhin problemlos aufnehmen können, führen Sie jederzeit einen gültigen 3G-Nachweis mit sich, da es zu erneuten Kontrollen kommen kann. Ab Ablauf der Frist sind Sie verpflichtet entweder einen gültigen Impfnachweis oder täglich einen negativen Testnachweis eines offiziellen Testcenters vorzuzeigen.

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz am CTA

Da die Corona-Inzidenzen in Hamburg neue Höchststände erreicht haben und die Omikron-Variante mit 90 Prozent klar dominiert, wurden einige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Aufrechterhaltung der Betriebsstabilität an die geltende Rechtslage angepasst.
Zum 15.01.2022 wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur 3G-Regelung angepasst, sodass der 3G-Nachweis bei Genesenen nur noch 90 Tage statt 180 Tage gültig ist.
Zur Frühschicht am Freitag, 21.01. werden daher die Mitarbeiterausweise von Genesenen wieder für den Zutritt gesperrt.
Bitte bringen Sie Ihren Nachweis erneut mit. Ihre Karte wird dann wieder bis Ablauf der 90 Tage freigeschaltet. Ab Ablauf der Frist sind Sie verpflichtet am jeweiligen HHLA-Standort einmalig einen gültigen Impfnachweis oder täglich einen negativen Testnachweis eines offiziellen Testcenters vorzuzeigen.
In Einzelfällen kann es auch zur unabsichtlichen Sperrung von Karten von Geimpften kommen. Haben Sie bitte Verständis und bringen Ihren Impfnachweis mit, Ihre Zugangskarte wird dann wieder freigeschaltet.
Achten Sie auf sich und andere!

FFP2 - Maskenpflicht für alle EUROGATE Einsatzorte

Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass ab dem 17.01.2022 auf allen Anlagen von EUROGATE (CTH, SWOP, ETSG, EUROKOMBI), eine Tragepflicht für FFP 2 Masken besteht (siehe unten stehende Mitarbeiterinformation).

Jede/r GHB Mitarbeiter/in kann sich ab dem 17.01.2022 für Arbeitszwecke ein Paket mit 20 FFP 2 beim Gesamthafenbetrieb abholen. Die Masken geben Herr Ehlert und Herr Schallenberg montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr im GHB-Haus aus.

Für eine kurze Übergangsfrist werden bei EUROGATE vor Ort, beim ETSG-Stützpunkt, tageweise einzelne Masken an GHB-Mitarbeiter/innen ausgegeben.

Sollten Sie in den ersten Tagen nur eine medizinische Maske bei sich haben, begeben Sie sich umgehend zum ETSG-Stützpunkt, um für diesen Tag eine FFP 2 Maske zu erhalten.

Wir bitten um Beachtung.

Bitte achten Sie weiterhin auf die AHA-L Regeln und bleiben Sie gesund.

03.12.2021 - !!! Abfrage zum Covid-Impfinteresse !!!

Die Abfrage richtet sich ausschließlich an feste Mitarbeiter*innen der GHB/GHBG

Lieber Mitarbeiter*in,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen durch die Unterstützung des Betriebes Eurogate eine Boosterimpfung, Erst- und Zweitimpfung anbieten können.
Zum Einsatz kommen ausschließlich die bewährten und gut verträglichen Impfstoffe von Biontech (Comirnaty®) und Moderna (Spikevax®).

Bitte melden Sie sich bei Interesse, bis zum 15.12.2021, per Email unter: Impfen@ghb.de

Um Ihr Interesse bearbeiten zu können, geben Sie in Ihrer Mail unbedingt Ihre 4-stellige Einteilungsnummer, Name und Vorname an.

Voraussichtlich kann ein Impfangebot ab Januar 2022 erfolgen. Die Impftermine sind verbindlich und außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.
Dies ist bei Ihrer individuellen Urlaubsplanung zwingend zu berücksichtigen.
Über die weitere Verfahrensweise (Ablauf, Terminvereinbarung, Ort, notwendige Unterlagen) werden wir Sie auf der Internetseite informieren.

Sollten Sie Interesse bekunden, erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an einen Dienstleister.

Mit freundlichen Grüßen
GHBG Geschäftsleitung


24.11.2021 EUROGATE SARS-CoV-2 3G-Regeln am Arbeitsplatz

PDF-Download


24.11.2021 Zugangskontrollen beim HEB

Bitte beachten Sie, dass es im Rahmen der Zugangskontrollen zu Prüfungen kommen kann, obwohl Sie Ihren Impfstatus bereits an die GHBG gemeldet haben.
Führen Sie bitte deshalb in jedem Fall Ihren Impfstatus undPersonalausweis mit sich.


23.11.2021 HHLA 3G Regelung für Fremdfirmen

PDF-Download


23.11.2021 - 3G am Arbeitsplatz - Schnelltests zur eigenen Anwendung nicht ausreichend!

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf, dass im Falle einer erforderlichen Testung ein offizielles Testergebnis aus einer Teststation vorliegen muss.
Der Schnelltest zur eigenen Anwendung ist derzeit nicht ausreichend!


22.11.2021 - 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Gemäß §28b Infektionsschutzgesetz dürfen Sie Ihre Arbeitsstätte ab Mittwoch, den 24.11.2021 nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Wir benötigen für
die Umsetzung dieser Vorschriften Ihre Mithilfe und Zustimmung diese Daten an die Betriebe weiterzugeben. Sofern Sie geimpft oder von einer Coronainfektion genesen sind,
benötigen wir diese Information und den entsprechenden Beleg so schnell wie möglich, spätestens bis zum 23.11.21.

Analog zur Maskenausgabe können Sie bei den Herren Ehlert/Schallenberg von Mo. bis Fr. 7.30 bis 16.00 Uhr den Nachweis vorlegen.

Diese Angaben sind freiwillig und wir weisen darauf hin, dass diese Daten an die Einsatzbetriebe übermittelt werden um die vorgeschriebenen Einlasskontrollen zu unterstützen.

Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass bei einem ungeklärten Status eine Testpflicht besteht.
Sie müssen davon ausgehen, dass Sie derzeit keine Testmöglichkeit am Einsatzbetrieb vorfinden werden und sich deshalb rechtzeitig um eine entsprechende Testmöglichkeit kümmern müssen.

Eine Arbeitsaufnahme ist nur unter der oben beschriebenen 3G-Regelung möglich!

Bitte schauen Sie regelmäßig auf die GHB-Internetseite für neue Regelungen im Zusammenwirken mit der Hafenwirtschaft.
 


07.09.2021 - Aktuelle Quarantäneregelungen und Impfstationen

Bitte bei Reisen die Einstufung des RKI zu Hochrisikogebieten beachten. Rückkehrer aus diesen Gebieten, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen für zehn Tage in Quarantäne.
Erst nach fünf Tagen können sie sich mit einem negativen Test davon befreien.

Das zentrale Impfzentrum in den Messehallen ist nun geschlossen worden, aber die Impfungen gehen weiter.
Übersicht über die Impfstellen und schnelle Termine gibt es hier: https://www.hamburg.de/corona-impfstationen.


11.06.2021 - !!! Abfrage zum COVID Impfinteresse !!!

Die Abfrage richtet sich ausschließlich an feste Mitarbeiter*innen der GHB/GHBG

Lieber Mitarbeiter*in,

wir stehen mit verschiedenen Betrieben im engen Austausch, um zu prüfen, ob wir Ihnen gegebenenfalls ein Covid19-Impfangebot machen können. Hierzu benötigen wir sehr kurzfristig Ihre Rückmeldung zu Ihrem Interesse an einer Covid-Impfung. Sollten Sie Interesse an einer Impfung haben, schreiben Sie bitte eine E-mail an:Impfen@ghb.de unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Lohnnummer.

Bitte melden Sie sich bis Montag, 14.06.2021 15:00 Uhr

Voraussichtlich könnte ein Impfangebot ab Juli 2021 erfolgen. Die Impftermine (voraussichtlich 2) sind verbindlich und außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dies ist bei Ihrer individuellen Urlaubsplanung zwingend zu berücksichtigen. Über die weitere Verfahrensweise (Ablauf, Terminvereinbarung, Ort, notwendige Unterlagen) werden wir Sie informieren, wenn wir Ihnen tatsächlich ein Impfangebot machen können. Sollten Sie Interesse bekunden, erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden mit der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an einen Dienstleister. Bitte kümmern Sie sich auch weiterhin um alternative Impfmöglichkeiten, da dies zunächst nur eine Abfrage Ihres grundsätzlichen Impfinteresses ist und noch kein Impfangebot darstellt

Mit freundlichen Grüßen

GHBG Geschäftsleitung


05.05.2021 - Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur

Mit der Lohnabrechnung für den April erhalten alle Gesamthafenarbeiter ein Schreiben, in dem wir bescheinigen, dass diese Beschäftigten aus Sicht des GHB zur Impfpriorität Gruppe 3 gehören.
Der Grund hierfür ist der Einsatz in den Hafenbetrieben, die zur kritischen Infra-struktur gehören und die damit einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge unse-res Landes leisten.
Da die Bestimmungen und Impfstoffverteilung in den Bundesländern und Kreisen sehr unterschiedlich sind, kann aus dem Schreiben kein Impfanspruch abgeleitet werden. 
Wir empfehlen deshalb, bereits vorhandene Angebote wahrzunehmen und sich impfen zu lassen.


16.04.2021 - Ausgabe von Corona-Selbsttests

Wir stellen jedem/r Gesamthafenarbeiter/in zwei Corona-Selbsttests pro Woche zur Verfügung. Sie können sich ab Montag, den 19.04.2021 im GHB-Haus bei den Kollegen Ehlert/Schallenberg eine 5er-Packung abholen (Mo – Fr jeweils von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr).


13.04.2021 - HHLA Pflicht zum Tragen medizinischer Masken

Hiermit weisen wir darauf hin, dass die HHLA mit sofortiger Wirkung das Tragen medizinscher Masken vorsieht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum, Büro, Werkstatt o.ä. befindet. Das gilt auch in Fahrzeugen und an den Tischen in Kantinen / Pausenräumen. Zum Einnehmen der Speisen darf die Maske abgelegt werden. 
Wir bitten um Beachtung.


01.04.2021 - Ausgangsbeschränkungen 

Aufgrund der vom Hamburger Senat beschlossenen Ausgangsbeschränkungen kann es zu polizeilichen Kontrollen kommen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass Sie neben dem Personalausweis in jedem Fall auch die Zutrittsberechtigungskarte vom GHB oder ggfs. Eurogate mitführen sollten. Damit sollte sichergestellt sein, sich auf dem Weg von/zur Arbeit entsprechend zu legitimieren.


29.03.2021 - Ausgabe medizinischer Masken

Ab Montag, den 19.04.2021 (jeweils von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr) kann jede/r Gesamthafenarbeiter/in ein weiteres Paket mit 50x medizinischen Masken im GHB-Haus bei den Kollegen Ehlert/Schallenberg abholen.


12.03.2021 - HHLA Maskenpflicht zsichen Parkplatz und Einsatzort

Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass mit sofortiger Wirkung auf allen Anlagen der HHLA, bereits beim Verlassen des Fahrzeuges auf dem Parkplatz bis zum Einsatzort eine Maskenpflicht besteht.


01.03.2021 - Personalabteilung Mittwochs geschlossen

Hiermit möchten wir darauf hinweisen, dass die Personalabteilung mittwochs weiterhin geschlossen bleibt.


02.02.2021

Maskenausgabe:

Jede/r GHB Mitarbeiter/in kann sich ab dem 03.02.2021 für Arbeitszwecke vorerst einmalig ein Paket mit 50 medizinischen Gesichtsmasken abholen. Die Masken geben Herr Ehlert und Herr Schallenberg montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr im GHB-Haus aus.

Bitte achten Sie weiterhin auf die AHA-L Regeln und bleiben Sie gesund.


28.10.2020

CTA - Corona Update KW43


07.10.2020

COVID-19 Reisewarnungen


18.09.2020

CTA/KTH - Zusammenfassung Konzept Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden Masken)

CTT - Corona Schutzmaßnahmen


31.08.2020

CTB - Corona Schutzmaßnahmen


24.08.2020

Betriebsanweisungen und allgemeine Schutzmaßnahmen auf den HHLA Terminals und HHLA Unikai.


19.08.2020

Reise in Risikogebiete:

  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist verantwortlich, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob das Reiseland oder nur die Region als Risikogebiet eingestuft ist.
  • Jeder Rückreisende aus einem Risikogebiet muss verpflichtend einen Coronatest machen. Ohne negativen Befund ist keine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich.
  • Der GHB kommt für die anfallenden Freistellungskosten nicht auf.

 

Andere Risikolage:

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich nicht sicher sind, ob sie einer besonderen Risikolage ausgesetzt waren, ist Folgendes vereinbart:

  • Wenden Sie sich an die Personaleinteilung oder Personalbetreuung und besprechen die näheren Umstände der Situation.
  • Festlegung einer vorsorglichen Quarantäne – ggf. nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Zusätzlich wird entschieden, unter welchen Bedingungen (z.B. ein oder mehrere negative Coronatests) diese Quarantäne verkürzt werden kann. Die Kosten für diese Tests werden gegebenenfalls vom GHB erstattet.

03.08.2020

Regelungen für nach Deutschland Einreisende im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2  finden Sie hier.


15.06.2020

In Anbetracht der bevorstehenden Urlaubszeit, bitten wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Wahl ihres Urlaubszieles, die Reisewarnungen der Bundesregierung zu berücksichtigen und das Risiko, sich mit Corona zu infizieren möglichst gering zu halten. Wir appellieren hier an Ihr Verantwortungsbewusstsein, insbesondere gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen.


25.05.2020

Für Reiserückkehrer aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen,
der Schweiz, Großbritannien und Nordirland gilt ab dem 19. Mai 2020 keine Verpflichtung
mehr zu zwei Wochen häuslicher Quarantäne.

Für Rückkehrer aus Drittstaaten gilt grundsätzlich weiterhin eine Pflicht, sich für 14 Tage
in häusliche Quarantäne zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Freizeitgestaltung.


08.05.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Gesetz weiterhin eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vorsieht, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen. Berücksichtigen Sie bitte, bei entsprechenden Planungen, dass die Quarantänezeit ggfs. mit eigenen Freizeitkontingenten zu belegen ist.


15.04.2020

Teilauszug aus der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 02.04.2020.


07.04.2020

Besitzer von HVV-Profitickets haben die Möglichkeit, die Karte monatlich bis max. 30.06.2020 auszusetzen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Hibbard (Tel. 36128-261) oder Herrn Wolff (Tel. 36128-269).


06.04.2020

Am 6.4. wird vorsorglich eine Bescheinigung über die systemrelevante Tätigkeit an alle Gesamthafenarbeiter versandt, dass Ihnen, zusammen mit dem Zugangsberechtigungsausweis, die Anreise zum Hamburger Hafen erleichtern soll. Wir rechnen insbesondere über die Osterfeiertage mit entsprechenden Verkehrskontrollen in den umliegenden Bundesländern.

Ab sofort können in der Personalabteilung Bescheinigungen über eine systemrelevante Tätigkeit für die Kinderbetreuung in Schulen oder Kitas angefordert werden.


27.03.2020

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich der Versand der Verdienstnachweise für die kommende Abrechnung um ein paar Tage verzögern wird. Wir bitten um Ihr Verständnis.


20.03.2020

Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter,

zur Reduzierung des Infektionsrisikos bitten wir Sie so weit wie möglich auf die Nutzung der Duschräume beim GHB und auf den Terminals zu verzichten und zu Hause zu duschen.

Das gleiche gilt für das Umziehen der Arbeitskleidung. Bitte kommen Sie, sofern möglich, schon in Arbeitskleidung zur Arbeit.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

Thomas Brügmann