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Informationen zu Kurzarbeit
Siehe hier...
Unsere Bürozeiten sind:
Montag - Freitag 07:00 bis 16:30 Uhr
An Sitzungstagen ist das Büro geschlossen!
Der
Betriebsrat stellt sich vor:
(sortiert nach Stimmenanzahl der BR-Wahl 2022)

Mirko Lemke |

Maik Pulter |

Thomas
Adler |

Verena Witt |

Sebastian Kalkowski |

Michael Stooß |

Sven Meyer |

Matthias von Glahn |

Eric Möller |

Joao Paulo Fernandes Pinto |

Malte Klingforth |

Kay Jäger |

Felix Pospiech |

Stefan Schöning |

Günther Dorow |
Aufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat ist die vom Arbeitnehmer
gewählte Arbeitnehmervertretung und fungiert als Bindeglied zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er hat laut § 80 Abs.1 BetrVG folgende
Aufgaben:
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Darüber zu wachen, dass die zugunsten der
Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.
-
Maßnahmen, die
dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen.
Er hat dafür zu sorgen, die Gleichstellung von Frau und Mann bei der Einstellung,
Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern.
-
Er hat Anregungen von Arbeitnehmern und JAV
entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, dem Arbeitgeber
durch Verhandlungen vorzutragen und auf deren Erledigung hinzuwirken.
Außerdem hat er die betroffenen Arbeitnehmer über den Stand und das
Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten.
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Er hat die Wahl einer JAV vorzubereiten und
durchzuführen.
-
Weiter hat er dafür zu sorgen, dass die
Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen
stattfindet, sowie die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb
gefördert wird.
-
Er hat die Integration ausländischer
Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den
deutschen Arbeitnehmern zu fördern, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb zu beantragen.
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Der Betriebsrat hat die Beschäftigung im
Betrieb zu fördern und zu sichern.
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