Die Schwerbehindertenvertretung

 

 

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Am 20.12.2022 war Schwerbehindertenvertreterwahl!

Thomas Adler

als
Schwerbehindertenvertreter

thomas.adler@ghb.de

Maik Pulter

als erster stellvertretende Schwerbehindertenvertreter

maik.pulter@ghb.de

Stefan Schöning

als zweiter stellvertretende Schwerbehindertenvertreter

stefan.schoening@ghb.de

Sprechstunden sind seit Januar 2023, jeden Dienstag von 08.00 bis 16.30 Uhr

Tel. 040-36128 - 373

Sozialdienstbüro Zimmer 125

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwer behinderter Menschen in den Betrieb, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass siedarüber wacht, dass die zugunsten schwer behinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71,72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,Anregungen und Beschwerden von schwer behinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt. Sie unterrichtet die schwer behinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach  zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

Die Schwerbehindertenvertretung kann an Betriebs- und Personalversammlungen im Betrieb teilnehmen, für die sie als Schwerbehindertenvertretung zuständig ist, und hat dort ein Rederecht, auch wenn die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung nicht Angehörige des Betriebes sind.

 

Aufgaben des Sozialdienstes und der Suchtberatung

Der Sozialdienst des GHB ist eine betriebliche Einrichtung für alle Mitarbeiter/ innen des GHB, die Rat suchen, Hilfe benötigen oder ein vertrauliches Gespräch suchen.

Der Sozialdienst unterstützt und berät bei vertraulichen Beratungs- und Betreuungsgesprächen, bei einem Besuch im Krankheitsfall (Krankenhaus), bei Vermittlung  zu außerbetrieblichen Beratungsstellen, zu Behörden und Schuldnerberatungsstellen o.ä.. Er stellt Kontakte zu Kostenträgern wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder der Agentur für Arbeit her.

Der Sozialdienst hilft in einer persönlichen Krisensituation, bei Schwierigkeiten die durch Krankheiten auftreten können oder ist auch Ansprechpartner für Familienangehörige.