Betriebsrat

 

 

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Der Betriebsauschuss und Wirtschaftsausschuss
setzt sich wie folgt zusammen:

Mirko Lemke

Maik Pulter

Sebastian Kalkowski

Eric Möller

Stefan Schöning

Aufgaben des Betriebsausschuss

Der Betriebsausschuss ist ein Organ des Betriebsrates. Er hat die Aufgaben eines erweiterten geschäftsführenden Vorstandes im Betriebsrat und sorgt für eine reibungslose Erledigung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats.

Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben:

  • Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats
  • Erledigung des Schriftverkehrs
  • Organisation des Betriebsratsbüros
  • Organisatorische, räumliche und inhaltliche Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
  • Sammeln, Ablegen und Verteilung von Mitteilungen, Gesprächs- und Aktennotizen sowie Protokollen
  • Die Erledigung sonstiger verwaltungsmäßiger und organisatorischer Aufgaben, die die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats sicherstellen


Aufgaben des Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit und Information zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu fördern. Die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss sind den Beteiligungsrechten des Betriebsrats zeitlich vorgeschaltet. Arbeitgeber und Wirtschaftsausschuss sollen die Fragen der Unternehmenspolitik frühzeitig besprechen, noch bevor die Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats eingreifen.

Der Wirtschaftsausschuss wird vom Arbeitgeber über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unterrichtet. Er hat die Informationen entgegenzunehmen und die wirtschaftlichen Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dabei kann der Wirtschaftsausschuss auch eigene Vorschläge in die Beratungen einbringen.

Der Wirtschaftsausschuss hat anschließend den Betriebsrat über alle vom Arbeitgeber erhaltenen Informationen und über das Ergebnis der Beratungen unverzüglich und vollständig zu unterrichten.

Die Aufgaben des Wirtschaftsausschuss werden beim GHB durch den Betriebsausschuss wahrgenommen.

 

 

 

BEM-Beauftragte

Mirko Lemke

Maik Pulter

Thomas Adler

 

 

Verena Witt

 

 

 

 

 

Aufgaben des BEM Ausschuss
(Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Alle Arbeitnehmer/-innen die innerhalb der letzten 12 Monate aufgrund einer oder mehrerer Arbeitsunfähigkeiten länger als 6 Wochen erkrankt waren, erhalten das Angebot für ein ‚,BEM‘‘. Diese werden durch die ,,BEM‘‘ Beauftragten des Betriebes informiert und entscheiden dann freiwillig, ob das ,,BEM‘‘ und das konkrete Leistungsangebot in Anspruch genommen wird oder nicht.

Das ,,BEM‘‘ soll die Mitarbeiter dabei unterstützen, bei oder nach langwieriger Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Sowie durch geeignete Hilfestellung und Unterstützungsangebote erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Der ,,BEM‘‘ Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Seite zusammen.